Aktuelles
- Weltkindertag
Heute ist Weltkindertag. Uns ist wichtig, dass ihr einen Raum zum Kind-sein habt. Deshalb findet ihr bei uns Platz zum Spielen und zum Ausprobieren. Und ein offenes Ohr für eure Anliegen, Wünsche und Sorgen. Euer Lerchenauer Team
Weiterlesen > - Unser Freizi im August
Endlich Ferien! Diese Woche sind wir auch nochmal für euch zu unseren normalen Öffnungszeiten da – bis auf Freitag, da machen wir einen Ausflug. Infos und Anmeldezettel bekommt ihr wie immer bei uns im Freizi. Vom 08.08. – 26.08. sind wir selber im Urlaub und das Haus bleibt geschlossen. Ab dem 29.08. sind wir dann […]
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Raumnutzungen
Bitte beachten Sie: wir können bis auf Weiteres leider keine Raumnutzungen anbieten.
Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, unseren Saal (ca. 12m x 9,5m) für Feste, Partys und Veranstaltungen gegen eine Gebühr zu nutzen. Zusätzlich steht unser Thekenbereich sowie die Küche zur Verfügung. Der Saal ist mit einer Musikanlage ausgestattet. Es wird kein Geschirr und Besteck zur Verfügung gestellt. Vorbereitungs- und Aufbauarbeiten sind Samstags ab 17.30 Uhr möglich.
Die Kosten für eine Raumnutzung betragen 250€ Nutzungsgebühr zzgl. 350€ Kaution. Bitte beachten Sie unsere Sicherheitshinweise sowie die Informationen zum organisatorischen Ablauf.
Andere Einrichtungen mit Raumnutzungen sind auf der Homepage des Jugendinformationszentrums zu finden.
Auszug aus der Sicherheitstechnischen Belehrung
- Dekorationsmaterialien aller Art (z.B. Tischdecken) müssen nach B1 gemäß DIN 4102, schwerentflammbar sein, sonst dürfen sie nicht verwendet werden.
- Eigene mitgebrachte Möbel/Geräte müssen gegen Umfallen gesichert sein.
- Offenes Feuer in den Räumlichkeiten (z.B. Kerzen, Bengalisches Licht, etc.) ist strikt verboten.
Hygienevorschriften
Der/die Veranstaltende trägt die Verantwortung, die geltenden Regelungen durch die jeweils gültige Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und weitergehende oder ergänzende Anordnungen der örtlich für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden zu den Bestimmungen dieser Verordnung umzusetzen. Bei der Nicht-Einhaltung dieser haftet ausschließlich der/die Veranstaltende.
Die Nutzer*innen sind deswegen verpflichtet, sich im Vorfeld über die aktuell geltenden Regelungen zu informieren.
Die Einhaltung liegt in alleiniger Verantwortung der Raumnutzer*innen.