Aktuelles
- Spielaktionen und Ferienschließung
Liebe Besucher*innen, im August ist das Freizi vorwiegend geschlossen. Erst sind wir vom 01.08.-12.08. mit der Mobilen Spielaktion unterwegs, danach (vom 13.08.-27.08.) haben wir „Sommerschließung“. Ab 30.8. sind wir wieder für euch da. Genießt den Sommer und lasst es euch gut gehen! Liebe Grüße, euer Freizi-Team
Weiterlesen > - Mobile Spielaktionen 2022
Liebe Kinder, liebe Eltern, In den ersten beiden Wochen der Sommerferien finden wieder unsere Mobilen Spielaktionen im Stadtteil statt. Vom 01.08. bis 05.08. sind wir im Park an der Reinachstraße und vom 08.08. bis 12.08. am Skabiosenplatz – jeweils von 14 bis 18 Uhr. Kommt zu unseren Bastel- und Spielaktionen rund um das Thema „Feuer, […]
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Raumnutzungen
Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, unseren Saal (ca. 12m x 9,5m) für Feste, Partys und Veranstaltungen gegen eine Gebühr zu nutzen. Zusätzlich steht unser Thekenbereich sowie die Küche zur Verfügung. Der Saal ist mit einer Musikanlage ausgestattet. Es wird kein Geschirr und Besteck zur Verfügung gestellt. Vorbereitungs- und Aufbauarbeiten sind Samstags ab 17:30 Uhr möglich.
Die Kosten für eine Raumnutzung betragen 250€ Nutzungsgebühr zzgl. 350€ Kaution. Bitte beachten Sie unsere Sicherheitshinweise sowie die Informationen zum organisatorischen Ablauf.
Andere Einrichtungen mit Raumnutzungen sind auf der Homepage des Jugendinformationszentrums zu finden.
Auszug aus der Sicherheitstechnischen Belehrung
- Dekorationsmaterialien aller Art (z.B. Tischdecken) müssen nach B1 gemäß DIN 4102, schwerentflammbar sein, sonst dürfen sie nicht verwendet werden.
- Eigene mitgebrachte Möbel/Geräte müssen gegen Umfallen gesichert sein.
- Offenes Feuer in den Räumlichkeiten (z.B. Kerzen, Bengalisches Licht, etc.) ist strikt verboten.
Hygienevorschriften
Der/die Veranstaltende trägt die Verantwortung, die geltenden Regelungen durch die jeweils gültige Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und weitergehende oder ergänzende Anordnungen der örtlich für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden zu den Bestimmungen dieser Verordnung umzusetzen. Bei der Nicht-Einhaltung dieser haftet ausschließlich der/die Veranstaltende.
Die Nutzer*innen sind deswegen verpflichtet, sich im Vorfeld über die aktuell geltenden Regelungen zu informieren.
Die Einhaltung liegt in alleiniger Verantwortung der Raumnutzer*innen.